Der 3D-Druck im Fokus der politischen Öffentlichkeit
Eine der größten Innovationen der letzten Jahre ist der 3D-Druck. Nicht nur für Privatanwender, sondern auch für die Industrie bietet die Möglichkeit des 3D-Drucks ungeahnt neue Möglichkeiten und die Chance die Produktion vieler Waren nicht nur schneller, sondern vor allem lokal abzuwickeln. Angefangen beim Rapid Prototyping bis zur regulären Produktion verschiedener Waren wird der 3D-Druck immer wichtiger.
Die EU wirft erste Blicke auf das neue Thema
Auch wenn die EU oftmals nicht allzu schnell auf neue Innovationen reagiert, so ist bereits jetzt ein Arbeitspapier bekannt geworden, welches sich umfassend mit den Risiken und Möglichkeiten von 3D-Druckern und dem 3D-Druck beschäftigt. Dabei beleuchtet das Arbeitspapier sowohl die Möglichkeiten die Produktionen durch die verschiedenen 3D-Druckverfahren wieder zurück in die EU zu holen als auch mit dem Problem des geistigen Eigentums und der Markenrechte bei frei verfügbaren 3D-Modellen und Vorlagen. Hinzu kommt die Frage der Haftpflicht, welche vor allem für kommerzielle Anbieter zu einem Problem werden könnte. Das Arbeitspapier umfasst aus diesem Grund verschiedene Bereiche und versucht zu ermitteln, ob mit den bisherigen gesetzlichen Regelungen innerhalb der EU die neue Technologie und ihre Möglichkeiten abgedeckt werden oder ob neue Regelungen geschaffen werden müssen.
Der private Gebrauch von 3D-Druckern und 3D-Modellen
Grundsätzlich sehen die Autoren des Arbeitsberichts beim privaten Gebrauch wenig Probleme. Sowohl das geistige Eigentum als auch die damit verbundene zivilrechtliche Haftung lassen sich mit den aktuellen Gesetzten hervorragend abbilden und müssen somit keiner genauen Prüfung unterzogen werden. So lässt sich beispielsweise ein 3D-Werk oder ein 3D-Modell mit einem Copyright belegen und Verstöße gegen dieses Copyright mit den aktuellen Gesetzen ahnden. Allerdings deckt dies nicht alle Entwicklungen auf dem Markt ab, sodass über kurz oder lang dieses Thema erneut überprüft werden sollte.
Die Haftpflicht für gedruckte Waren
Anders sieht es hingegen bei der Haftpflicht für gedruckte Waren aus, wenn Schäden beispielsweise aus einer fehlerhaften 3D-Datei resultieren. Hier scheinen zwar auf den ersten Blick die vorhandenen Gesetze und Regelungen auszureichen, doch grundsätzlich scheint hier für die Autoren des Arbeitspapiers Handlungsbedarf zu bestehen. Vor allem die Höhe der Haftung für 3D-Drucker-Hersteller als Angleich an die bestehenden Haftungshöhen bei Herstellern von Fertigungsmaschinen soll hier nochmals genauer beleuchtet werden. Ebenfalls angedacht ist eine weltweite und einheitliche Datenbank für 3D-Modelle, welche sowohl die Verbreitung als auch die Anzahl der durch das Modell geschaffenen Kopien reglementieren soll. Allerdings ist erst Ende des Jahres mit einer genauen Aufschlüsselung der Anfragen zu rechnen, sodass sich für das laufende Jahr 2018 wohl keine gravierenden Änderungen ergeben.